Weitere Entscheidung unten: LSG Saarland, 11.08.2005

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,10307
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER (https://dejure.org/2005,10307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER (https://dejure.org/2005,10307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - L 9 B 4/05 AS ER (https://dejure.org/2005,10307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialgeld in Rahmen des Arbeitslosengeldes II; Berücksichtigung des Einkommens des Stiefvaters bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit einer Antragstellerin; Widerlegbare Vermutung in Bezug auf den Erhalt von Leistungen aus dem Einkommen des Stiefvaters; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.5.2005)

    Anrechnung von Partnereinkommen auf Grundsicherung verfassungsgemäß

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Lüneburg, 10.02.2005 - S 25 AS 17/05

    Voraussetzungen der Anrechnung von Einkommen des Partners zur Ermittlung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05
    Es hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Ast. habe zwar unter Berücksichtigung der Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg vom 10.02.2005 (S 25 AS 17/05 ER) wohl einen Anordnungsanspruch nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) glaubhaft gemacht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2005 - L 19 B 31/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit,

    Die Norm begründet nicht die Eigenschaft als Leistungsverpflichteter im Rahmen einer Bedarfgemeinschaft (Beschlüsse des LSG NW vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER; vom 21.04.2005, - L 9 B 6/05 S0 ER, vom 22.06.2005, L 19 B 32/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 58/05

    Sonstige Angelegenheiten

    Eine Zurechnung von Einkünften seines in Haushaltsgemeinschaft mit ihm lebenden Sohnes nach § 9 Abs. 5 SGB II findet nicht statt, da die Eigeneinkünfte des Sohnes, die nach § 1 Abs. 2 der ALG II - zustehenden Freibeträge (bei weitem) nicht erreichen (ausführlich zur Berechnung: Beschlüsse des LSG NW vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER; vom 21.04.2005, vom 19.07.2005, - L 19 B 31/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2005 - L 19 B 32/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dies entspricht auch der Auslegung des § 9 Abs. 5 SGB II, in dem für andere Personen wie Verwandte und Verschwägerte - neben der Erfassung einer Haushaltsgemeinschaft - die Einkommens- und Vermögensanrechnung gesondert geregelt ist (so auch der 9. Senat des LSG NRW in dessen Beschlüssen vom 21.04.2005 - L 9 B 6/05 SO ER und vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER; ebenso der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 19.07.2005 - L 19 B 31/05 AS ER sowie die den Beteiligten bereits zugegangene Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG in der vorliegenden Beschwerdesache).
  • SG Detmold, 01.03.2006 - S 13 AS 66/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Somit verbleibt für die Annahme der Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile nur das Auftreten einer existenziellen Not des Antragstellers, die es rechtfertigt, ausnahmsweise die Hauptsache vorwegzunehmen und die Antragsgegnerin zur vorläufigen Leistung zu verpflichten (LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2005 - L 7 AS 84/05
    Eine derartige Einstandspflicht für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft existiert jedoch im SGB II nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 25.05.2005 - L 8 AS 40/05 ER -, 12.05.2005 - L 8 AS 51/05 ER -, 22.07.2005 - L 7 AS 14/05 ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER -).
  • SG Köln, 26.04.2007 - S 28 (4) AS 151/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach dem Wortlaut der Norm ist nur Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen, sodass das Eltern-Kind-Verhältnis im gesetzlichen Sinne entscheidend ist (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2005, L 9 B 4/05 AS ER, Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 02.08.2005, L 5 B 186/05 ER AS).
  • SG Detmold, 26.08.2005 - S 13 AS 36/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Somit verbleibt für die Annahme der Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile nur das Auftreten einer existentiellen Not des Antragstellers, die es rechtfertigt, ausnahmsweise die Hauptsache vorwegzunehmen und die Antragsgegnerin zur Leistung zu verpflichten (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2005, L 9 B 4/05 AS ER).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12865
LSG Saarland, 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS (https://dejure.org/2005,12865)
LSG Saarland, Entscheidung vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS (https://dejure.org/2005,12865)
LSG Saarland, Entscheidung vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS (https://dejure.org/2005,12865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung bei bestandskräftigem Bescheid

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Wird zitiert von ... (38)

  • SG Dortmund, 16.05.2014 - S 32 AS 484/14

    Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Regelleistung nach SGB II

    Es hätte in diesem Fall dahin stehen können, ob dies dazu führt, dass das Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zumindest dann, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen bzw. ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgversprechend ist, bereits unstatthaft und damit unzulässig ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - juris; LSG Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.01.2013 - L 7 AS 3/13 B ER - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B - juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 30.10.2008 - L 9 AS 626/08 ER - juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 26d), oder ob es dazu führt, dass kein Anordnungsanspruch vorliegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 10.02.2006 - L 19 B 112/05 AS ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011 - L 7 AS 1421/11 B ER, L 7 AS 1422/11 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.01.2010 - L 11 AS 796/09 B ER - juris), oder dazu, dass es regelmäßig an einem Anordnungsgrund fehlt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2018 - L 23 AY 6/18

    Ausschluss einer Umdeutung des Antrags auf einstweiligen Rechtschutz in einen

    5 Da der Ablehnungsbescheid danach bestandskräftig ist, ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG, der zwar vor und auch während eines Widerspruchs- bzw. Hauptsacheverfahrens gestellt werden kann, nicht mehr statthaft (vgl. zur Problematik: Peters-Sautter-Wolf, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit § 86 b SGG, Rn. 81; Keller, a.a.O. § 86b Rn. 26d; Kopp-Schenke, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, 17. Auflage, § 123 VwGO, Rn. 18; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., 2008, Rn. 98, m. w. N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. September 2014 - L 20 AS 2061/14 B ER -, Rn. 7, juris; LSG Saarland, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS - juris - BayLSG, Beschluss vom 23. September 2010 - L 7 AS 651/10 B ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Februar 2006 - L 19 B 112/05 AS-ER - juris).

    Der Senat hält die Auffassung, dass ein Antrag auf die einstweilige Gewährung bestandskräftig abgelehnter Leistungen dann nicht unzulässig sei, wenn die Möglichkeit der Durchbrechung der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids im Ergebnis eines noch nicht abgeschlossenen Überprüfungsverfahrens bestehe (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. November 2011 - L 25 AS 1646/11 B ER, zitiert nach juris), für nicht vertretbar (ebenso Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - L 3 AS 378/11 B ER - m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2012 - L 20 AS 702/12 B ER, L 20 AS 703/12 B PKH -, Beschluss vom 07. September 2010 - L 5 AS 1480/10 B ER; LSG Bayern, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 11 AS 20/09 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - L 9 AS 626/08 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B; LSG Saarland, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS; jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Damit fehle es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung an einem streitigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 2 SGG (Verweis auf Landessozialgericht [LSG] Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS - juris RdNr. 24).
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